Aufwendungen, die durch Dienstreisen in der Form von Fahrtkosten, Kilometergeld, Tage- und Übernachtungsgeld und Nebenkosten verursacht werden. In der Kostenrechnung werden die Reisekosten in der Regel mit Hilfe der Reisekostenabrechnungen den entsprechenden Kostenstellen zugerechnet. Die Kosten, die durch die Vertreter verursacht werden, sind eine besondere Kostenart des Vertriebs.
können bei der Einkommensteuer, wenn sie durch Geschäftsreisen bedingt sind, als kritische Betriebsausgaben, bei der Lohnsteuer, wenn sie durch Dienstreisen bedingt sind, als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen sogenannte Hauptkosten (Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Verpflegungsmehraufwand) und sogenannte Nebenkosten (Gepäckbeförderung, Parkplatz- und Telephongebühren, Taxifahrten am Bestimmungsort usw.). Siehe auch Kilometergeld.
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