Einem Bezugsobjekt werden Kosten für diejenigen Produktionsfaktoren zugerechnet, die es in Anspruch genommen hat. Hierbei werden auch (beschäftigungs-) fixe Kosten (-bestandteile) zugerechnet, für die ein funktionales Verhältnis zwischen Kosten- zurechnung (zur Kostenkategorie Nutzkosten) und dem Bezugsobjekt besteht. Das Beanspruchungsprinzip ist das grundlegende Kostenzurechnungsprinzip in der Prozeßkostenrechnung.
Die Prozeßkostenrechnung unterstellt, wie die Grenzplankostenrechnung beim Verursachungs- prinzip, einen proportionalen Zusammenhang zwischen Beschäftigung (gemessen durch Kostentreiber) und den nach dem Beanspruchungsprinzip zurechenbaren Kosten (leistungsmengeninduzierte Kosten). Das Beanspruchungsprinzip kann damit als Erweiterung des Verursachungsprinzips angesehen werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Beanspruchung | Nächster Fachbegriff: Beanstandungsquote
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|