Bei der Gestaltung der Berichte kommt es unabhängig von den Berichtsarten darauf an, die richtige Auswahl der wesentlichen Informationen zu treffen, sodann die richtige Verdichtung der Einzelinformationen zu finden und schließlich eine geeignete Form der Darstellung zu erreichen.
Wie der Bericht konkret gestaltet ist, hängt in starkem Maße von den instrumentellen Möglichkeiten ab. Z.Berichtsgestaltung kann ein handschriftlich erstelltes Protokoll einer Aufsichtsratsitzung vorliegen oder aber der Bericht wird in Form eines Bildschirmdialogs abgerufen.
Für die Informationsdarstellung in Berichten sind die folgenden Regeln zu beachten: Die Informationsmenge muß auf die Empfänger zugeschnitten sein; das Berichtssystem soll einen formal einheitlichen Aufbau besitzen; die Information soll in der Regel nicht isoliert dargestellt sein, sondern durch Vergleichsgrößen relativiert werden; Überblick und Detail sind in der Darstellung deutlich voneinander zu trennen; außergewöhnliche Sachverhalte sind in Berichten besonders hervorzuheben; grafische und tabellarische Darstellungen sind zu verwenden, wobei grafische Darstellungen die tabellarischen Darstellungen an Aussagekraft übertreffen.
Vorhergehender Fachbegriff: Berichtsarten | Nächster Fachbegriff: Berichtsjahr
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|