Der Berichtsempfänger will sich einen schnellen Überblick über die wesentlichen Sachverhalte verschaffen, weshalb Überblicks- und Detailinformationen deutlich getrennt werden müssen. Die relevanten Informationen sollen hervorgehoben und — sofern gewünscht — in einem zusätzlichen Berichtsteil detailliert erläutert werden. Außergewöhnliche Sachverhalte sind zu kennzeichnen. Drei Berichtsvarianten zur Verfügung:
• Standardbericht: Enthält die notwendigen Informationen und wird zu einem bestimmten Termin bereitgestellt
• Abweichungsbericht: Wird bei Überschreitung bestimmter Toleranzgrößen erstellt
• Sonderbericht/Bedarfsbericht: Erfolgt, wenn die vorliegenden Informationen nicht ausreichen
werden im Rahmen des Controlling hinsichtlich der Informationsverwendung unterschieden in: Standardoder geplante Berichte (die Berichtserstellung und Berichtsverteilung erfolgt zu genau vorbestimmten Terminen); Abweichungsberichte (lenken die Aufmerksamkeit auf Sachverhalte, die besondere individuelle Entscheidungen erfordern (Management by exception)); Bedarfsberichte oder individuell verlangte Berichte (werden nur fallweise angefordert und dienen zur ergänzenden Analyse von Sachverhalten, die z.Berichtsart durch Abweichungsberichte angezeigt wurden). Die genannten Berichte unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad bezüglich der Erstellung. Relativ einfach sind z.Berichtsart die Standardberichte oder Abweichungsberichte zu erstellen, denn die zu referierenden Sachverhalte sind in der Regel wohlstrukturiert und determiniert. Dagegen schwieriger zu erstellen sind in der Regel die Ad-hocBedarfsberichte, da sie in der Regel zu schlecht strukturierten Problemen benötigt werden, deren Daten noch nicht oder nur teilweise determiniert sind. (Siehe hierzu auch Abweichungen, Abweichungsanalyse, Controlling).
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