Ziel des Gesetzes aus dem Jahre 1914, das eine Ergänzung des Sherman Act darstellt, ist das Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen, die im Sherman Act noch nicht berücksichtigt worden waren. Die Absicht des Gesetzgebers, Monopolisierungsbestrebungen möglichst frühzeitig zu unterbinden, fand ihren Ausdruck in der "incipiency doctrine". Nach ihr reicht es für ein Verbot wettbewerbsbezogener Praktiken aus, dass diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs erwarten lassen. Im einzelnen untersagt der Clayton Act Preisdiskriminierungen (sec. 2) sowie Aus- schliesslichkeits- und Koppelungsverträge (sec. 3). Die Zusammenschlusskontrolle wird durch sec. 7 geregelt. Literatur: Möschel, W, Der Oligopolmissbrauch im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Tübingen 1974.
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