Verpflichtung von Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds, die sich in starker Reserve- und Zahlungsbilanzsituation befinden, gegen die Hinnahme von Sonderziehungsrechten (SZR) frei verwendbare Währung an Teilnehmerländer mit Zahlungsbilanzbedarf zur Verfügung zu stellen. Zur besseren Koordination wird hierfür vierteljährlich ein sog. Designationsplan erstellt, mit dem man versucht die mutmasslichen SZR-Eintauschwünsche auf die "starken" Währungen abzustimmen. Die Annahmegrenze von SZR für die einzelnen Teilnehmerländer liegt bei 300% der eigenen SZR-Zuteilungen. Sie kann jedoch auf Wunsch fallweise erhöht werden.
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