Inhaber der obersten hierarchischen Stelle einer Organisation. Beim Direktorialsystem der alleinige Leiter, beim Kollegialsystem das Mitglied des obersten Gremiums (z.B. bei der Aktiengesellschaft die Mitglieder des Vorstands). Allgemein auch der Leiter eines relativ selbständigen Unternehmensbereichs (z.B. Werksdirektor, Abteilungsdirektor).
In verschiedenen Abstufungen Titelbezeichnung für anweisungsberechtigte Bankaufgabenträger. Früher auch bei manchen Banken Titel der Vorstandsmitglieder.
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