Gem. IAS 35 ist eine Discontinuing Operation als ein Unternehmensbereich definiert, der aufgrund eines Plans als Ganzes oder in Teilen verkauft werden soll oder dessen Aktivitäten eingestellt werden sollen. Es handelt sich um ein wesentliches Geschäftsfeld („major line of business“) oder eine wesentliche, geografisch abgegrenzte Unternehmensaktivität. Vorrangige Bedingung für das Vorliegen einer Discontinuing Operation ist ein entsprechend koordinierter Einzelplan mit der Absicht, diesen Unternehmensbereich einzustellen. Discontinuing Operations führen zu gesonderten Angaben im Jahresabschluss.
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