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Drop-Lock-Clause

Droplock clause , Bezeichnung für eine Klausel, die die Umwandlung eines zinsvariablen Kredits oder einer zinsvariablen Schuldverschreibung in eine Festsatzverbindlichkeit bewirkt, wenn das definierte Referenzzinssatzniveau einen bestimmten Satz (Trigger Rate) übersteigt. Vgl.: Drop-Lock Floating Rate Note, Variomax.

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