Branchenbezeichnung für spezialisierte Kaufleute (Importhandel), die gewerbsmäßig die Einfuhr von im Ausland gekauften Waren zum Zwecke des Verkaufs an inländische Abnehmer betreiben. Entsprechend nennt sich der einzelne Kaufmann Einfuhrhändler. Im Unterschied zu den Ausfuhrhändlern, die sich in der Regel auf bestimmte Staaten spezialisieren, sind Einfuhrhändler überwiegend auf Warengruppen spezialisiert.
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