ist der Einheitskontenrahmen der Industrie, der im Jahre 1948 in der DDR mit verbindlicher Wirkung eingeführt wurde und eine Weiterentwicklung des Pflichtkontenrahmens von 1933 (Kontenrahmen) darstellt. Der Unterschied zum Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie besteht darin, daß eine Kostenstellenrechnung innerhalb des Kontensystems nicht enthalten ist, sie wird statistisch geführt. Dafür enthalten die Klassen 6 9 eine tiefgegliederte Kostenträgerrechnung.
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