Empfängerland
Land, in das Waren verbracht werden sollen (Zielland der Ausfuhrsendung), ohne daß sie in Durchfuhrländern anderen als den mit der Beförderung zusammenhängenden Aufenthalten oder Rechtsgeschäften unterworfen sind. Ist das entsprechende Land nicht bekannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Waren versandt werden sollen, als Empfangsland (Bestimmungsland).
Vorhergehender Fachbegriff: Empfangen-zur-Verschiffung-Konnossement | Nächster Fachbegriff: Empfangsspediteur
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|