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Erbfall

Der Erbfall ist der Tod eines Menschen, genau genommen: der Tod eines Erblassers. Dort, wo ein Mensch kein Vermögen hinterläßt (und auch keine Verbindlichkeiten), wird man kaum von einem Erbfall sprechen.

Tod des  Erblassers (§ 19221 BGB). Damit geht dessen Vermögen auf einen oder mehrere Erben über.

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