Dead Freight, Faux Fret, Fautfracht Bezeichnung für das Recht des Verfrachters, den Abladern Regreß zu nehmen, wenn dieser die Waren nicht oder nicht innerhalb der festgesetzten Frist übergeben hat und deshalb der bereitgestellte Frachtraum nicht ausgenutzt werden kann. Dead Freight bezeichnet speziell eine Vergütung, die der Befrachter an den Verfrachter zahlen muß, wenn er Waren gar nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang termingerecht zum Transport angeliefert hat.
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