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Ablader

ist im Seefrachtgeschäft derjenige, der nicht allein den Frachtvertrag mit dem Verfrachter (-+ Reeder oder Schiffsmakler) abschließt, sondern der vielmehr auch im eigenen Namen die Ware an das Schiff heranbringt. In der Regel ist dies der Seehafenspediteur. Er kann wie der Exporteur auch Ablader sein, sofern die vorgenannten beiden Voraussetzungen gegeben sind. Der Spediteur ist dann Befrachter (Verlader) und Ablader zugleich. Um in diesen Fällen den Exporteur vom Spediteur zu unterscheiden, wird der Ausführer auch als Urablader oder Urverlader oder Urversender bezeichnet, das heißt als der Auftraggeber des Spediteurs und als derjenige, der die Ware ursprünglich zum Versand aufgegeben hat.

(engl.: shipper). Begriff aus dem See frachtgeschäft. Als A. wird bezeichnet, wer im eigenen Namen eine Ware an das Schiff heranbringt und sie zur weiteren Beförderung dem Befrachter übergibt. Ist der A. gleichzeitig Befrachter, schließt er mit dem Verfrachter (Reeder) oder dessen Vertreter (Schiffsmakler) den Seefrachtvertrag ab.

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