Shipbroker, Courtier Maritime
Makler, der sich mit der Vermittlung von Schiffsraum, Ladungen, Liegeplätzen usw. gewerblich beschäftigt. In der Linienschiffahrt übernimmt er meist die Abwicklung des gesamten Frachtgeschäfts und die notwendige Abfertigung. Bei seiner Tätigkeit als Schiffsmakler unterliegt er den geltenden Rechtsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Handelsmakler.
Handelsmakler, die Geschäfte des Seeverkehrs, insb. Charterverträge, vermitteln.
Internationaler Vermittlerhandel
Makler, der Schiffsraum, Ladungen, Liegeplätze und damit Zusammenhängendes vermittelt; als solcher ist er Handelsmakler und unterliegt den für diese geltenden Rechtsvorschriften.
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