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Seefrachtvertrag

Vertragliche Vereinbarung zur Beförderung von Gütern mit Schiffen im Seeverkehr zu einem bestimmten Empfänger (Frachtvertrag). Der S. kann sich auf das ganze Schiff - einen Teil davon bzw. einen bestimmten Raum - beziehen (s. Chartervertrag) oder aber nur auf Stückgüter (Stückgutvertrag). Im Rahmen des S. werden Konnossemente ausgefertigt.

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