Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens den Wert der übernommenen Vermögens- und Schuldposten übersteigt. Dieser Mehrpreis wird als Firmenwert in der Bilanz abgebildet und planmäßig über eine bestimmte Laufzeit abgeschrieben.
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