Bezeichnung für regionale bzw. lokale Wirtschafts- und Entwicklungskommissionen in der Volksrepublik China. Neben ihren gutachterlichen und genehmigungsrechtlichen Aufgaben im Außenhandel fungieren sie auch als Prüfungs- und Genehmigungsinstanzen von Joint Ventures. Sie können im Rahmen der Bestimmungen des chinesischen Außenwirtschaftsministeriums selbständig Genehmigungen erteilen. Bei Investitionsvolumina bis zu 5 Millionen USD liegt die Zuständigkeit bei den FETC auf Kreis- oder Bezirksebene, bei Investitionsvolumina zwischen 5 Millionen und 30 Millionen USD bei den FETC der Provinzen und autonomen Gebiete und bei Investionsvolumina von mehr als 30 Millionen USD beim chinesischen Außenwirtschaftsministerium in Beijing. In der Regel wird auf der Grundlage einer Feasibility Study entschieden. Seit 1990 werden unbefristete Business Licenses erteilt.
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