(Forstnutzungsrechte, Forstberechtigungen, Forstservitute, Waldrechte, Waldgerechtigkeiten, Waldgrundgerechtigkeiten, Waldgerechtsame) dingliche (auf eine bestimmte Sache bezogene) Rechte an fremden (dienenden, belasteten) Waldgrundstücken zugunsten des Eigentümers eines bestimmten (herrschenden, berechtigten) Grundstücks oder einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person. Meist die Rechte auf wiederkehrende Entnahme oder Nutzung von Walderzeugnissen (Holz-, Harz-, Scharr-, Streu-, Plaggen-, Weide-, Gras- und Torfnutzungsrechte). Forstrechte sind meist Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, seltener Reallasten.
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