Rückgarantie wird in Zusammenhang mit indirekten Garantien regelmäßig von der mit der eigentlichen Garantiestellung beauftragten ausländischen Korrespondenzbank als garantiemäßige Zahlungsverpflichtung der Inlandsbank verlangt.
z.T. auch als Rückgarantie bezeichnete Garantie, die eine Bank (Erstbank) zugunsten einer anderen Bank (Zweitbank) im Rahmen der Abwicklung von Bankgarantien abgibt.
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