sind in der Regel in Prozentsätzen des angegebenen Gewichts vereinbarte Mindest- und Höchstbeträge einer Warenmenge. Sie finden nur für solche Waren Anwendung, bei denen material-, herstellungs- oder transportbedingte Gewichtstoleranzen üblich sind. In diesen Fällen ist es erforderlich und zulässig, bei der Beantragung der -Ausfuhrgenehmigung eine handelsübliche Gewichtstoleranz dem vorgesehenen Gesamtgewicht zuzuschlagen.
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