sind Qualitätsnormen für Produkte der Landwirtschaft und Fischerei. Sie informieren den Konsumenten über die Beschaffenheit eines Produktes (z.B. Herkunft, Zeitpunkt der Erzeugung, Art der Behandlung usw.). Geregelt im HandelsklassenG. Beispiel: Obst, Handelski. »Extra« = hervorragende Qualität, ohne Mängel. Handelsklassen sind nicht zu verwechseln mit den ebenfalls existierenden Gewichtsklassen (z.B. bei Eiern).
Für zahlreiche Agrarprodukte und Lebensmittel - vor allem für Frischprodukte wie Obst und Gemüse - gelten für das Agrarmarketing obligatorische Handelsklassenre- gelungen. Die Handelsklassen legen Normen fest („Standardisierung“), die vor allem bei Obst und Gemüse vornehmlich auf äußeren Merkmalen wie Größe und Farbe basieren. Das Marktangebot muss laufend nach diesen Handelsklassen unterteilt („Klassifizierung“) und gekennzeichnet sein. Durch die Standardisierung werden vergleichbare Partien geschaffen. Dies fördert die Markttransparenz. Die Einteilung des Marktangebotes nach Handelsklassen erleichtert die Befriedigung differenzierter Verbraucherwünsche, die sich auf unterschiedliche Qualitäten (und damit Preisabstufungen) des gleichen Produktes richten. Außerdem leisten Handelsklassen einen Beitrag zur Rationalisierung des Warenflusses, da die Zuordnung der Ware zu Handelsklassen mit klar definierten Abgrenzungskriterien die Verständigung der Marktpartner auch ohne Inaugenscheinnahme der Ware ermöglicht. Die Handelsklassen sind in der Bundesrepublik Deutschland entweder in Verordnungen festgelegt, die aufgrund des deutschen Han- delsklassengesetzes von 1968 erlassen sind, oder sie gelten aufgrund von EG-Verord- nungen für die gesamte Europäische Gemeinschaft.
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