ein der Handwerksordnung gemäss angelegtes Verzeichnis der selbständigen Handwerker im Bezirk einer Handwerkskammer mit dem von ihnen betriebenen Handwerk (seit 1929). Die Eintragung in die Handwerksrolle ist alleinige Voraussetzung für die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks. Sie wird von der Handwerkskammer geführt.
Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker eines Handwerkskammer-Bezirks. Die H. wird von der Handwerkskammer geführt. Die Eintragung in die H. ist die Voraussetzung für die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks.
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