sollen die Eingliederung in die neuen Lebensverhältnisse erleichtern und darüber hinaus für erlittenes Unrecht entschädigen. Die verschiedenen Rechtsgrundlagen umfassen Vertriebene (darunter Aussiedler), Heimkehrer, Kriegsgefangene und ehemalige politische Häftlinge. Gemeinsam ist diesem Personenkreis die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Zugehörigkeit zu deutschen Volksgruppen. Die Zahl der Aussiedler ist seit 1988 sprunghaft gestiegen. Die Leistungen sehen vor allem vor: Aufnahmehilfe, Überbrückungshilfen, Einrichtungsdarlehen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit, Rentenzahlungen wegen Alter und verminderter Erwerbstätigkeit, Hilfen zur beruflichen Eingliederung, Wohnungshilfen und Entschädigungen. Die meisten Leistungen werden durch den Bund finanziert, weitere Kosten übernehmen die Träger der Sozialversicherung.
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