Siehe interner Zinsfuß
1. Abk.: IRR. Kennziffer zur Messung der Nettorendite des investierten Kapitals eines Privateequity-Fonds seit dessen Auflegung bis zum aktuellen Zeitpunkt. Wird ermittelt als annualisierte jährliche Rate; dabei werden die Zahlungsströme von und an Investoren sowie der Restbuchwert einbezogen. IRR ist eine Nettogrösse, d. h. der Wert nach Abzug aller Managementgebühren u. dgl. sowie des Carriedinterest. 2. Interner Zinssatz (-fuss). Vorteilhaftigkeitskriterium der Investititionsrechnung von Unternehmen.
interner Zinssatz
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