derjenige Wert, mit dem die im Betriebsprozeß eingesetzten Anlagegüter in der Bilanz bewertet sind. Er ergibt sich aus den Anschaffungskosten eines Anlagegutes abzüglich der bereits vorgenommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Restbuchwert ist für die Kostenrechnung nur bedeutsam, wenn die kalkulatorischen Abschreibungen den bilanziellen Abschreibungen entsprechen.
Der Restbuchwert stellt den in der Bilanz anzusetzenden Wert dar, der nach der Abschreibung von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten verbleibt. Die Höhedes Restbuchwerts hängt von derHöhe der Anschaffungs oder Herstellungskosten und von der Höheder Abschreibung ab. Diese hängtihrerseits zum einen von der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer ab (Abschreibung, planmäßige), zum anderen davon, obeine außerplanmäßige Abschreibungwegen einer außergewöhnlichenWertminderung erforderlich ist (»Abschreibung, außerplanmäßige). wird der so ermittelte, auf Schätzungbasierende Restbuchwert bei der Veräußerung überschritten (unterschritten), dann ist in Höhe der Differenz zwischen dem Restwert und dem Restbuchwert ein außerordentlicher» Ertrag (Aufwand) zu verblichen.
ist die Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes und den kumulierten planmässigen und ausserplanmässigen Abschreibungen, an einem bestimmten Abschlussstichtag.
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