Restwert ist in der Kostenrechnung die Differenz zwischen Anschaffungswert und bisher vorgenommenen Abschreibungen.
In der Investitionsrechnung bezeichnet man den Verkaufserlös einer
Anlage (gegebenenfalls abzüglich Demontageauszahlungen) als Rest-
wert.
ist 1. eine Form des Kostenwertes bei verbundener Produktion und wird durch die sogenannte Restwertrechnung (vgl. Subtraktionsmethode) ermittelt. Die Nettoerlöse der Nebenprodukte werden von den Gesamtkosten der Kuppelproduktion abgezogen und als Kostenminderung des Hauptproduktes betrachtet. Die gesamten verbleibenden Kosten stellen den Restwert des Hauptproduktes dar, das damit zum alleinigen Kostenträger erhoben wird. 2. Eine andere Bezeichnung für Restbuchwert
Der Restwert ist der nach einer gegebenen Abschreibungsdauer verbleibende Buchwert eines Anlagengegenstandes, der bei direkter Abschreibung des Aktivums in der Bilanz erscheint.
Der Restwert eines » Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens ist im Unterschied zum Restbuchwert von der tatsächlichen Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes füreinen möglichen Käufer abhängig. Er wird ermittelt durch die Differenz zwischen dem möglichen Veräußerungspreis und den Veräußerungskosten. In der Investitionsrechnung stellt der Restwert eine Einzahlung am Ende der betrieblichen Nutzungsdauer dar.
Bei der Bemessung der Abschreibungsquoten im Jahresabschluß wird er im allgemeinen nicht berücksichtigt, es sei denn, daß ihm im Verhältnis zum Gesamtabschreibungsbetrag eine besondere Bedeutung zukommt (handeis und steuerrechtlich) oder daß eine Veräußerung des Wirtschaftsgutes vor seiner vollen Abnutzung geplant ist (nur handelsrechtlich). wird der bilanziell ausgewiesene Restbuchwert bei der Veräußerung überschritten (unterschritten), dann ist in Höhe der Differenz zwischen dem Restwert und dem Restbuchwert ein außerordentlicher » Ertrag (Aufwand) zu verblichen.
1. Der nach einer bestimmten Anzahl von Jahren Abschreibungsdauer noch verbleibende Buchwert eines Anlagegegenstands.
2. Auch: Residual. Wert, den ein Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit aufweist.
ist der am Ende der Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands des abnutzbaren Anlagevermögens voraussichtlich erzielbare Erlös abzüglich voraussichtlicher Demontage und Veräusserungskosten.
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