Der Restverkaufserlös eines Investitionsobjekts zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht aus dem zu diesem Zeitpunkt für das Objekt erzielbaren Liquidationserlös abzüglich der Abbruchskosten. Er ist Grundsätzlich nicht identisch mit dem Restbuchwert, der von den in der Vergangenheit angewendeten steuerrechtlichen bzw. handelsrechtlichen Abschreibungsverfahren abhängt. Der Restverkaufserlös nach Steuern ist jedoch insofern abhängig vom Restbuchwert einer Anlage, als die Differenz zwischen Restverkaufserlös und Restbuchwert die Gewinnsteuerbasis beeinflußt.
Um die Nutzungsdauer eines Investitionsobjekts bestimmen zu können, müssen die Restverkaufserlösezu den verschiedenen Nutzungsperioden bekannt sein. Aufgrund derSchwierigkeiten bei der Ermittlungzukünftiger Liquidationserlöse wirdder Restverkaufserlös in der Investitionsrechnung häufig den Abbruchskosten gleichgesetzt. Empirische Untersuchungen zeigen, daß der Liquidationserlös zum optimalen Ersatztermin einer Anlage tatsächlich meistbereits in der Nähe des Schrottwertsliegt. Dennoch beschäftigen sichmehrere theoretische Arbeiten mitden Auswirkungen von Änderungendes Restwertverlaufes auf den optimalen Ersatzzeitpunkt von Anlagen. Es kann festgestellt werden, daß eineproportionale Erhöhung der Restwerte eines Investitionsobjekts zu einer Verkürzung der optimalen Nutzungsdauer führt.
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