Subtraktionsmethode, meist als Restwertmethode, gelegentlich auch als Restrechnung oder Restkostenrechnung bezeichnet, gehört zu den Verfahren der Kuppelkalkulation. Nach der Subtraktionsmethode zieht man die Nettoerlöse etwaiger Nebenprodukte von den Gesamtkosten der Kuppelproduktion ab und erhält - nach Division durch die Stückzahl der Hauptprodukte - die Stückkosten der Hauptprodukte.
auch als Restrechnung, Restkostenrechnung oder Restwertrechnung bezeichnet, ist ein Verfahren der –+ Kalkulation bei verbundener Produktion, das auf den Versuch der Zurechnung der Kosten auf die einzelnen Produkte nach dem Kostenverursachungsprinzip verzichtet. Diese Methode wird insbesondere dann angewandt, wenn bei –+ verbundener Produktion Haupt- und Nebenprodukte auftreten. Je geringer der Wert der Nebenprodukte ist, desto eher wird dieses Kalkulationsverfahren angewandt. Bei allen Subtraktionsverfahren werden von den Gesamtkosten bestimmte Beträge abgezogen. Varianten der Subtraktionsmethode:
1. Abzug der Gesamterlöse der Nebenprodukte von den Gesamtkosten;
2. Verminderung des abzuziehenden Werts um die Sondereinzelkosten der Nebenprodukte;
3. Verminderung des abzuziehendenWerts um Sondereinzelkosten und Gewinnzuschläge für die Nebenprodukte.
Die Kalkulation gestaltet sich folgendermaßen: Werden z.B. ein Hauptprodukt und mehrere Nebenprodukte in Kuppelproduktion erstellt, so addiert man zunächst zu den Gesamtherstellkosten die Verwaltungsund Vertriebsgemeinkosten. Von den so gebildeten Gesamtkosten subtrahiert man den Marktwert (und die Sondereinzelkosten der Nebenprodukte) und erhält so die Selbstkosten des Hauptprodukts. Die Differenz zwischen Erlös und Selbstkosten des Hauptprodukts stellt den Nettogewinn dar. Bei Herstellung mehrerer Haupt- und Nebenprodukte kann die Subtraktionsmethode mit der Verteilungsmethode kombiniert werden.
Kuppelproduktion, Kalkulationsverfahren der Summenabschluß Addition und Zusammenfassung der gleichartigen Posten der Einzelbilanzen (Summenbilanz) und Einzel-Gewinn und Verlustrechnungen (Sum-men-GuV) aller Konzerngesellschaften zwecks Übernahme in den Konzernabschluß.
Kuppelkalkulationen
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