ist der relative Anteil (Prozentanteil) der Abschreibungssumme, der auf die einzelne Periode des Abschreibungszeitraums entfällt. Die Abschreibungsquote kann nach der Leistungsabgabe der abzuschreibenden Anlage (z. B. Maschinenstunden) oder als Funktion der Zeit bemessen werden. Im zweiten Falle ergeben sich die verschiedenen Abschreibungsarten in ihrer unterschiedlichen Ausprägung (Abschreibung, degressive; Abschreibung, progressive).
Vermögensanalyse
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