Railway Consignment Note,
Lettre de Voiture Ferroviaire Frachtbriefdoppel, das einen Nachweis des vom Versender erteilten Beförderungsauftrags enthält. Es wird von der transportierenden Eisenbahngesellschaft (zum Beispiel Deutsche Bahn AG) mit einem Abfertigungsvermerk versehen und gibt seinem Inhaber ein nachträgliches Verfügungsrecht (Dispositionsrecht) über die beförderten Waren, solange sie dem Empfänger noch nicht zur Verfügung gestellt wurden. Es beruht auf der «Convention Internationale Concemant le Transport des Marchandises par Chemins de Fer» (CIM), einem internationalen Übereinkommen zum Eisenbahnfrachtverkehr. Es bildet seit 1974 die gesetzliche Grundlage für den Abschluß von Frachtverträgen im zwischenstaatlichen Eisenbahngüterverkehr mit durchgehenden Frachtbriefen. Seine Bestimmungen finden Anwendung auf alle Sendungen, deren Beförderung die Gebiete von mindestens zwei Vertragsstaaten berührt und ausschließlich Strecken benutzt, die auf einer Streckenliste (CIM-Liste) verzeichnet sind. Der mehrsprachige Frachtbrief wird vom Versender in fünffacher Ausfertigung ausgestellt. Das Original begleitet die Lieferung, während das Frachtbriefdoppel, versehen mit Buchungsvermerk und -datum des Versandbahnhofs, dem Versender als Versandnachweis ausgehändigt wird. Die übrigen Ausfertigungen dienen bahninternen Zwecken.
(CIM-Frachtbrief). Der Internationale Eisenbahnfrachtbrief dokumentiert den Frachtvertrag und wird von den Eisenbahnverwaltungen auf Grundlage der übernationalen Vereinbarung “Convention Internationale concernant le transport des Marchandises par chemin de fer” (CIM) ausgestellt, der die meisten europäischen sowie zum Teil aussereuropäische Staaten beigetreten sind. Als Versandnachweis erhält der Absender von der Deutschen Bahn AG eine vom Aufgabebahnhof mit einem Abfertigungsvermerk gekennzeichnete und abgestempelte bzw. mit Computereindruck versehene Ausfertigung des CIM‑Frachtbriefs, das sog. Duplikat. Deswegen wird in der betrieblichen Praxis statt von Eisenbahnfrachtbrief häufig von Duplikatfrachtbrief bzw. Frachtbriefdoppel gesprochen.
CIM-Frachtbrief. Versandpapier des europäischen Eisenbahnfrachtverkehrs; wird in fünffacher Ausfertigung ausgestellt. Kein Wertpapier im Sinne eines Konnossements. Ist nur Beweisurkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages und Warenbegleitpapier. (Frachtbrief-Original). Der Absender erhält mit der Warenübergabe an den Frachtführer das sog. Frachtbriefdoppel (das Duplikat des Frachtbriefes), den EVO-Frachtbrief. Die anderen drei Ausfertigungen des CIM-Frachtbriefes dienen der bahninternen Verwendung (Frachtkarte, Empfangsschein, Versandschein). Der Empfänger erhält die Ware ohne Vorlage einer Urkunde.
Internationaler Eisenbahnfrachtbrief (CIM)
siehe Eisenbahnfrachtbrief, internationaler (CIM-Frachtbrief).
- (frz.) lettre de voiture - CIM. Internationaler Eisenbahnfrachtbrief.
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