örtliche Steuer auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder mit dem Charakter einer Luxussteuer.
Steuerschuldner: Jagdausübungsbzw. Fischberechtigte
Steuerobjekt: Jagd, Fischerei
Bemessungsgrundlage: Jahresjagdwert bzw. jährliche Jagdpacht; Anzahl der Fischereibezirke
Absolutes Aufkommen: 25,46 Mio. Euro (1999)
Anteil am Gesamtaufkommen: 0,0056 %
Ertragshoheit: Gemeinden
Gesetzgebungskompetenz: Länder
Verwaltungskompetenz: Gemeinden
Bagatellsteuer
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