Kalkulationsobjekt ist in diesem Fall die Sorte (Sortenfertigung). Die Kosten der Sorten lassen sich mit Hilfe von zwei Kalkulationsverfahren ermitteln: den verschiedenen Formen der Aquivalenzziffernrechnung sowie der Zuschlagskalkulation, bei der die Sorteneinzelkosten direkt, die Sortengemeinkosten über Schlüssel zugerechnet werden. Das anzuwendende Kalkulationsverfahren hängt davon ab, ob die Sorten gemeinsam in denselben Kostenstellen oder in verschiedenen Kostenstellen unterschiedlich bearbeitet werden.
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