Errechnung der Stückkosten ähnlicher Produkte durch Bezug auf eine »Einheitssorte«, z.B. in der Landwirtschaft »1-Großvieheinheit«. Äquivalenzziffernrechnung ist ein Vereinfachungsverfahren der Kostenträgerrechnung. Alle paar Jahre werden (einigermaßen vergleichbare) Produkte möglichst exakt kalkuliert, daraus Aussagen über Verhältnisse abgeleitet wie: 1 Flasche Vollbier kostet (Stückkosten) 80 Prozent der Standardsorte Pils. 1 Flasche Bockbier kostet 110 Prozent der Standardsorte. Dadurch vereinfacht sich in den Jahren dazuwischen die Kalkulation zu Näherungsrechnungen unter Bezug auf »Normmengen«. Zum Beispiel entspricht eine Lieferung von 500 Flaschen Vollbier, 1.000 Flaschen Pils und 1oo Flaschen Bockbier: (500 x 0,8) + (1.000 x 1,0) + (100 x 1,1) = 1.510 »Normflaschen«.
Methode der Ermittlung der Selbstkosten der Kostenträger. Sie stellt eine Sonderform der Divisionskalkulation dar. Die Äquivalenzziffernrechnung wird angewandt bei der Kalkulation von Kostenträgern, die einen hohen Grad innerer Verwandtschaft bezüglich der von ihnen beeinflußten Kosten aufweisen, d.h. bei Produkten mit gleichen oder ähnlichen Einsatzstoffen und fertigungstechnischen Verfahren bei unterschiedlichem Arbeitsaufwand (z.B. Ziegeleien, Brauereien, Mühlen). Diese zwar verwandten, aber in ihrer Kostenstruktur ungleichartigen Produkte werden rechnerisch gleichnamig gemacht. Als Mittel dazu dienen Äquivalenzziffern. Man unterscheidet vier Arten von Äquivalenzziffernrechnungen; die summarische, die differenzierende, die vollständige und die teilweise Äquivalenzziffernrechnung (Verteilungsmethode).
Beispiel: Für die drei Biersorten A, B und C einer Brauerei sollen die Kosten je Hektoliter kalkuliert werden. Im Monat sind insgesamt Kosten von € 5 256 000, entstanden. Mit Anwendung der Äquivalenzziffern können die unterschiedlichen Biersorten bezüglich ihres Ausstoßvolumens aufsummiert werden, und über die Ermittlung der Kosten je Hektoliter Einheitssorte werden sodann, wie in obenstehender Tabelle aufgezeigt, die Stückkosten (DM/Hektoliter) für die drei Biersorten kalkuliert.
Kalkulationsverfahren
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