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kalte Steuerprogression

gesetzlich nicht sanktionierte Progression der realen Steuerlast bei Inflation. Da die progressiv ausgestaltete Lohn- und Einkommensteuer nach dem Nominalwertprinzip ("Mark gleich Mark") am Nominaleinkommen ansetzt, geraten Steuerpflichtige bei gegebenem Steuertarif zunehmend in höhere Progressionsstufen, ohne dass sich ihre Realeinkommen entsprechend erhöht hätten. Da die Inflation selbst als reale Steuer aufzufassen ist ( Inflationssteuer), erhebt der Staat im Zuge der kalten Steuerprogression gleichsam Steuern von der Steuer. Um solche Doppelbelastungen zu verhindern, müsste eine umfassende  Steuerindexierung praktiziert werden.    

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