Instrument der Strukturanpassung oder -erhaltung. Die Kapazitätsbeschränkung kann zwischen den Marktbeteiligten vereinbart werden (z.B. Kapazitätsabbauplan als Erlaubnisvoraussetzung für ein Strukturkrisen- kartell). Praktisch bedeutsamer ist diese Marktintervention jedoch als staatlich ver- anlasste Schutzmassnahme vor Substitutionskonkurrenz (z.B. Selbstbeschränkung der Mineralölindustrie zugunsten des Kohlebergbaus oder die Genehmigungspflicht und Kontingentierung des gewerblichen Güterfernverkehrs zugunsten der Bundesbahn).
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