Klage In zivilisierten Gesellschaften gilt nicht das Faustrecht, um im Wirtschaftsleben und natürlich auch sonstwo Ansprüche an einen anderen Bürger oder ein Unternehmen durchzusetzen. Stattdessen ist hei derartigen wirtschaftlichen Ansprüchen ein Zivilprozess anzustrengen. Der Kläger hat seine Ansprüche an den Beklagten vor Gericht geltend zu machen. Es prüft, wer von beiden Recht hat, und fällt sodann ein Urteil. Bei Zivilprozessen ist ein ganz bestimmter Klageweg einzuhalten (Gerichtswesen).
ist eine Prozeßhandlung, durch die der Kläger bei einem Gericht um Rechtsschutz nachsucht. Sie richtet sich an das Gericht und gegen den Beklagten. Bei der Klage sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, in ihr müssen außerdem Gericht, Parteien und Streitgegenstand bezeichnet werden. Das Gericht entscheidet (meist durch Urteil) über die Klage, gibt ihr statt (ganz oder teilweise) oder weist sie ab.
Begehren einer Person (Kläger) nach Rechtsschutz gegen eine andere Person (Beklagter) vor einem Gericht. Je nach Inhalt der Klage liegt eine Leistungs-, Feststellungs- oder Gestaltungsklage vor. Bei der Klageerhebung des Staatsanwalts vor einem Strafgericht spricht man von Anklage. Die Klage muss in bestimmter Form (Bezeichnung der Parteien, des Gerichts und des Streitgegenstandes) erhoben werden. Über sie wird i. d. R. durch Urteil entschieden. Damit eine Klage Erfolg haben kann, müssen alle prozessualen (Sachurteilsvoraussetzungen und alle materiellen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs gegeben sein. Für Klagen auf verschiedenen Rechtsgebieten sind verschiedene Gerichtsbarkeiten vorgesehen (Zivilgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit).
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