Siehe auch: Kostenverursachunsprinzip
Das Kosteneinwirkungsprinzip als Kostenzurechnungsprinzip besagt, daß die Kosten als Wirkungsursache der Kostenträger anzusehen sind. Die Zurechnung der Kosten hängt von der Feststellung ab, ob ein bestimmter Faktorverbrauch für die Herstellung einer Produktmenge notwendig oder nicht notwendig ist. Das Kosteneinwirkungsprinzip bietet eine schwächere Rechtfertigung für die Kostenzurechnung als das Kostenverursachungsprinzip.
Kostenzurechnungsprinzipien
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