Börsenkursblatt
amtliches Organ jeder deutschen Börse, das an jedem Börsentag die ermittelten Kurse bzw. Preise der jeweilig notierten Wertpapiere enthält. Kursblatt wird auch als Kursbericht bzw. Kurszettel bezeichnet.
Die von der Börse amtlich notierten Kurse werden in einer börsentäglich erscheinenden Publikation offiziell veröffentlicht.
Nach Schluss der Börse wird an jedem der acht deutschen Börsenplätze täglich eine Liste der an der Börse gehandelten Werte (amtlicher Handel und geregelter Markt) veröffentlicht, in der die erzielten Kurse ausgewiesen sind. Diese Liste bezeichnet man als Kursblatt.
Verzeichnis der im amtlichen Börsenhandel festgestellten Kurse. Es wurde in der Vergangenheit börsentäglich veröffentlicht. Heute sind die Kursnotierungen weltweit über das Internet rund um die Uhr abrufbar. Vgl. Kurszettel.
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