Lagereinzelkosten sind Kosten, die den Lagerbeständen verursachungsgerecht zugerechnet werden können.
Beispiel:
Lagerverluste, Mischkosten, Auszeichnen, Bemustern, Verpacken, Zählen, Wiegen, Messen, Ziehen von Prüfproben.
sind diejenigen Lagerkosten, die den Lagerbeständen verursachungsgemäß zugerechnet werden können, z.B. besondere Lagerverluste und Lagermanipulationskosten.
Vorhergehender Fachbegriff: Lagereinrichtungen | Nächster Fachbegriff: Lagerempfangsschein
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|