Nach DIN 55405 ist Verpacken das Herstellen eines Packstücks durch die Vereinigung von Packgut und Verpackung unter Anwendung von Verpackungsverfahren mit Hilfe von Verpackungsmaschinen bzw. -geräten oder von Hand. Dabei ist das Packgut die zu verpackende Ware und die Verpackung der Oberbegriff für Packmittel und Packhilfsmittel. Das Packmittel bezeichnet das Erzeugnis aus Packstoff (Werkstoff, aus dem das Packmittel besteht, z.B. Holz, Papier, Pappe, Glas, Eisen, Aluminium, Kunststoff), das dazu bestimmt ist, das Packgut zu umschließen oder zusammenzuhalten, damit es lager-, transport- bzw. verkaufsfähig wird (z.B. Schachtel, Tüte, Flasche, Tube, Becher). Packhilfsmittel sind die Hilfsmittel, die zusammen mit dem Packmittel zum Verpacken und Verschließen des Packstücks dienen (z.B. Klebstoff, Klebestreifen, Schnur, Nägel, Metallbänder, Klammern). Ebenso zählen die Füllstoffe zum Ausfüllen von Leerräumen in der Verpackung (z.B. Wellpappe, Holzwolle, Styroporteile, Seidenpapier) zu den Packhilfsmitteln. Man unterscheidet Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen.
• Transportverpackungen (Versandverpackungen) dienen einerseits zur Vereinfachung von Transport und Umschlag durch Bildung größerer Versandeinheiten und andererseits zum Schutz des Packguts gegen Beschädigungen auf dem Transportweg (z.B. Kartons). Man unterscheidet Einweg- und Mehrwegverpackungen. Während Einwegverpackungen zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind und dann entsorgt werden, werden Mehrwegverpackungen ausgeliehen und zurückgegeben. Sie werden auch als Umlaufpackmittel oder Leihverpackungen bezeichnet.
• Verbrauchsverpackungen dienen zum Transport der Waren oder zur Aufbewahrung bis zum Verbrauch (z.B. Schachteln, Beutel, Dosen).
• Umverpackungen stellen eine zusätzliche Verpackung um die Verkaufsverpackung dar (z.B. Schachtel um Dose, Blister um Schachtel). Die Verpackung von Waren hat (z.T. in Abhängigkeit von der Verpackungsart) mehrere Aufgaben zu erfüllen:
• Neben dem Schutz des Packgutes vor Schmutz und Beschädigungen (Schutzfunktion) übt sie eine Lagerund Transportfunktion aus, indem sie Lagerung, Transport und Umschlag der Güter erleichtert oder erst ermöglicht (z.B. Bildung größerer Versandeinheiten, Herstellung der Stapelfähigkeit).
• Darüber hinaus kommt der Verpackung eine Identifikations- und Informationsfunktion zu, da Informationen über Inhalt, Bestimmungsort, Gefährlichkeit, Haltbarkeit (Verfallsdatum) oder Handhabungseigenschaften der Güter (z.B. Zerbrechlichkeit, Höchst- oder Mindesttemperaturen) auf der Verpackung aufgenommen werden.
• Aus Marketing-Sicht dient die Verpackung als Werbe- und Informationsträger, da Markenname, Preis und Gebrauchshinweise angebracht werden können (Verkaufsfunktion).
• Schließlich ermöglicht die Verpackung erst die Verwendung bestimmter Güter (z.B. flüssige oder gasförmige Produkte; Verwendungsfunktion). Zur Erleichterung und effizienten Gestaltung der Lager-, Transport- und Umschlagsprozesse werden Transportverpackungen häufig zu genormten, auf die Transportmittel und Lagereinrichtungen abgestimmten Ladeeinheiten zusammengefasst.
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