gebrauchte Verpackungsmaterialien und Transporthilfsmittel, die bei der Wären- bzw. Materialanlieferung anfallen. Zu unterscheiden sind wiederverwendbares, für andere Zwecke verwendbares und nicht wiederverwendbares Leergut. Die Lagerverwaltung hat zu veranlassen, dass wiederverwendbares Leergut an den Lieferanten zurückgeleitet wird. Es ist zweckmässig, dafür Sammelstellen im Betrieb einzurichten. Manche Einwegverpackungen können anderen Verwendungen im Betrieb zugeführt werden (Zweitnutzen), ggf. lassen sie sich weiterveräussern. Leergut, das keinen weiteren betrieblichen Zweck erfüllen kann, muss als Abfall behandelt und entsorgt werden.
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