Entscheidungsregel für Zielkonflikte (Zielbeziehung). Danach sind die möglicherweise konfliktären Ziele zunächst nach ihrer Bedeutung für das Entscheidungssubjekt zu ordnen. Dann wird die Menge derjenigen Handlungsalternativen ermittelt, die dem Optimierungskriterium für das wichtigste Ziel entsprechen. Führt dieser Auswahlprozess zu einer einzigen Optimalalternative, ist das Entscheidungsproblem gelöst; die übrigen Ziele bleiben unberücksichtigt. Erfüllen hingegen mehrere Handlungsalternativen das entsprechende Optimierungskriterium, so werden aus dieser Teilmenge im nächsten Schritt diejenigen Alternativen ausgewählt, die das zweitwichtigste Ziel am besten erfüllen. In entsprechender Weise fährt man fort, bis entweder eine einzige Optimalalternative bestimmt ist oder alle massgeblichen Zielgrössen berücksichtigt worden sind.
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