Linienschiffahrt
Verkehrsart
wird grundsätzlich unabhängig von konkreten Transportaufträgen fahrplanmässig zwischen zwei oder mehreren Orten durchgeführt und kommt als gebrochener (mit festgelegten Zwischenaufenthalten) oder als ungebrochener Verkehr (ohne Aufenthalt) vor. Ausser im Strassenfernverkehr ist der Linienverkehr anmeldepflichtig und regelmässig mit Beförderungspflicht verknüpft (öffentliche Konzession). Die Transportleistung ist unabhängig von der Nachfrage zu erbringen.
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