Brüsseler Nomenklatur
Bezeichnung für die 1949 in Brüssel erarbeiteten Beschlüsse zur Gestaltung eines modernen Zolltarifs, der alle gegenwärtigen und künftigen Waren in einer einheitlichen Zollnomenklatur erfassen sollte. In dieser «Brüsseler Nomenklatur» sind die einzelnen Warenbezeichnungen durch vierstellige Positionen gekennzeichnet und nach bestimmten Kriterien in 21 Abschnitte mit 99 Kapiteln untergliedert. Unter Leitung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens wurde seit 1973 ebenfalls in Brüssel der Gemeinsame Zolltarif (GZT) erarbeitet. Auf dieser Basis wurde eine kombinierte Nomenklatur als weitere Spezifizierung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren des internationalen Handels (HS) eingeführt. Sie bildet die globale Plattform der heute verwendeten Warenstatistiken und wurde durch die Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif für alle Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt.
Vorhergehender Fachbegriff: Nomenclature des Marchandises pour les Statistiques du Commerce Exterieur de la Communaute et du Commerce Entre ses Etats Membres | Nächster Fachbegriff: Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
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