sind Kosten für den entgeltlichen Erwerb eines Patents oder einer Lizenz. In der Finanzbuchhaltung muß ein einmalig zu zahlender Kaufpreis für Patente oder Lizenzen aktiviert und dann abgeschrieben werden. Auch kostenrechnerisch ist eine Behandlung des gesamten Kaufpreises als Kosten im Jahr des Erwerbs nicht gerechtfertigt. Er ist auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung aufzuteilen. Beziehen sich Patente und Lizenzen auf bestimmte Anlagen, dann sind die Abschreibungen auf die entsprechenden Kostenstellen als Einzelkosten zu verrechnen oder zu schlüsseln. Handelt es sich dagegen um bestimmte Erzeugnisse, so sind die Patent- und Lizenzkosten als Sondereinzel- oder Gruppenkosten zu verrechnen. Zur kostenrechnerischen Behandlung laufend zu zahlender Lizenzgebühren siehe Lizenz. Patentkosten für eigene Forschungsarbeiten sind innerbetriebliche Leistungen von Hilfskostenstellen (z.B. Hilfskostenstelle für die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben), deren Kosten auf die Hauptkostenstellen umgelegt werden.
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