Prüfungen, die in gleichem Zeitabstand wiederkehren. Die praktischbedeutsamsten p. Periodische Prüfungen sind die Jahresabschlußprüfungen (nach Ablauf desGeschäftsjahres). Nach § 53 Abs. 1Satz 1 GenG ist eine zweijährlichePrüfung vorgeschrieben. Vor allembei freiwilligen Prüfungen kommenauch p. Periodische Prüfungen nach anderen zeitlichenAbständen vor (z. B. monatliche oderquartalsmäßige Prüfungen). Wegender regelmäßigen Wiederkehr derPrüfung besteht die Möglichkeit qualifizierte Vergleiche der Prüfungsgegenstände aus den aufeinanderfolgenden Prüfungen vorzunehmen, bei der Prüfungsplanung den Ablauf und die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungen zu berücksichtigen, nach einem mehrperiodischen (z. B. mehrjährigen) Prüfungsplan vorzugehen.
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