Die » Prüfung, d. h. die von prozeßunabhängigen Personen vorgenommenen Überwachungsmaßnahmen, soll folgende Funktionen erfüllen:
1. Informationsfunktion (auch De-tektivfunktion)
-es sollen Abweichungen von einervorgesehenen Norm festgestellt werden bzw. es soll bestätigt werden, daß Abweichungen von einerNorm nicht gegeben sind.
2. Sicherungsfunktion (auch Präventivfunktion oder prophylaktischeFunktion)
-potentielle Normabweichungensollen dadurch verhindert oder erschwert werden, daß derjenige, aufden sich die Überwachungsmaßnahmen beziehen, vorbeugend zunormgerechtem Handeln und Verhalten veranlaßt wird.
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