Prämienbegünstigtes Sparen
Form der Geldanlage nach dem Spar-Prämiengesetz. Bei einem Ratensparvertrag verpflichtet sich der Sparer, in gleichbleibenden Abständen (i. d. Ratensparvertrag monatlich, mindestens jedoch vierteljährlich) und in gleichbleibender Höhe Sparraten seinem prämienbegünstigten Konto zuzuführen; die Einzahlungsdauer beträgt 6 Jahre, die Festlegungsfrist einheitlich für sämtliche Sparleistungen 7 Jahre.
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